Emre Yesilyurt

PKV

Private Krankenversicherung

Wir prüfen Ihren bestehenden PKV-Tarif und zeigen, ob ein Wechsel innerhalb desselben Versicherers sinnvoll ist.

Für wen das relevant ist

  • Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständige

Bausteine

Tarifanalyse

Wir lesen Ihren Tarif im Detail: Selbstbehalt, Erstattungssätze, Zahnleistungen, Krankenhauswahl, Beitragsentwicklung der letzten Jahre. Danach wissen Sie, was Ihr Vertrag wirklich leistet — und an welchen Stellen er Lücken hat.

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Innerhalb desselben Versicherers haben Sie ein gesetzliches Recht auf Wechsel in einen anderen Tarif. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten, und für bereits versicherte Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Wir ermitteln, welche Zieltarife für Sie offenstehen.

Beihilfeabstimmung

Beamtinnen und Beamte brauchen einen Tarif, der genau den Prozentsatz abdeckt, den die Beihilfe offen lässt — und der sich mitverändert, wenn sich der Beihilfesatz durch Familienstand oder Pensionierung ändert. Wir stimmen beides aufeinander ab.

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der einzige echte Vorteil eines Wechsels innerhalb desselben Versicherers.

Beitrag ohne Wechsel Beitrag nach Tarifwechsel
Alterungsrückstellungen bleiben erhalten201520172019202120232025

Häufige Fragen

Kann ich meinen PKV-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen?
Ja. § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die angesparten Alterungsrückstellungen gehen mit, und für den bisherigen Leistungsumfang wird keine neue Gesundheitsprüfung fällig. Nur für Leistungen, die über den alten Tarif hinausgehen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Wer kann sich überhaupt privat krankenversichern?
Drei Gruppen: Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen über der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze liegt, Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sowie Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen. Studierende haben zu Studienbeginn ein einmaliges Wahlrecht.
Lohnt sich ein Wechsel in die PKV mit 45 noch?
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten und hängt an Gesundheitszustand, Familiensituation und dem geplanten Berufsweg bis zur Rente. Entscheidend ist die Beitragsentwicklung im Alter, nicht der Einstiegsbeitrag. Wir rechnen beide Wege über die volle Laufzeit durch, bevor Sie entscheiden — in unserem Büro in Köln oder in Monheim.

Passt das zu Ihrer Situation?

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